Im Zeitraum vom 28. September bis 23. Oktober 2026 führt die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co. KG die jährliche Ablesung der Wasserzähler durch. Erfasst werden Haus- und Gartenzähler, nicht jedoch Wohnungszähler. Die Ablesung ist erforderlich, um die jeweiligen Jahresverbrauchsabrechnung zu erstellen.
Je nach Versorgungsgebiet erfolgt die Erfassung der Zählerstände entweder durch die Kunden selbst oder durch beauftragte Mitarbeiter der LWG. Haushalte, die zur Selbstablesung aufgerufen sind, erhalten von der LWG eine Ablesekarte.
Noch einfacher und schneller ist die Meldung über das Kundenportal der LWG. Kunden, die noch nicht im Kundenportal registriert sind, können dies auch im Zuge der Ablesung noch tun. Dazu einfach https://onlineservice.lausitzer-wasser.de/ aufrufen und registrieren. Im Anschluss an die Registrierung kann der Zählerstand gemeldet werden.
In Gebieten, in denen Mitarbeiter der LWG die Ablesung übernehmen, weisen sich diese mit einem Dienstausweis aus und sind nicht berechtigt Zahlungen entgegenzunehmen. Sollte ein Kunde nicht anwesend sein, wird eine Ablesekarte hinterlegt.
Die genauen Ablesezeiträume für die jeweiligen Orte sind den rechtzeitig verteilten Postkarten zu entnehmen. Wird kein Zählerstand übermittelt, ist die LWG dazu verpflichtet, den Wasserverbrauch zu schätzen.
Für Rückfragen steht den Kunden die Servicenummer 0355/350-0 zur Verfügung.