Im Einklang mit den Landesbehörden sowie den umliegenden Landkreisen hat die Stadt Cottbus/Chóśebuz ein Entnahmeverbot von Wasser aus Oberflächengewässern wie Flüssen und Seen auf den Weg gebracht. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist am Freitag, 21.08.2026 auf www.cottbus.de veröffentlicht worden. Damit tritt die Untersagung am Sonnabend, 22.08.2026 in Kraft.
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässer mittels Pumpvorrichtung im gesamten Stadtgebiet ist jetzt ganztägig, also auch in den Abend- und frühen Morgenstunden untersagt. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf, mindestens aber bis einschließlich 30.09.2026.
Hintergründe und Daten zur Wassersituation in der Region können u.a. dem Pegelportal des Landes Brandenburg im Internet aufgerufen werden.