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Sachstand zur Brandruine in der Dresdner Straße

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz informiert über den aktuellen Sachstand zur Brandruine in der Dresdner Straße: Der Gebäudebrand mit Personenschaden ereignete sich am 27.10.2023.

Bereits im ersten Quartal 2024 erreichten die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde (uABB) Anfragen aus dem Stadtparlament zum weiteren Vorgehen. Diese wurden zuständigkeitshalber an das Landesamt für Umwelt Brandenburg (LfU) mit der Bitte um Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen weitergeleitet. Das LfU führte daraufhin als zuständige Behörde das Verwaltungsverfahren gegenüber dem Eigentümer des Grundstücks. Mit Erlass des Ministeriums für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) vom 24.07.2025 wurde die Zuständigkeit für die Beseitigung von Brandabfällen auf die Landkreise und kreisfreien Städte übertragen.

Nach erfolgten Abstimmungen zwischen dem LfU und der uABB wurden die Verfahrensakten im Dezember 2025 an die uABB der Stadt Cottbus/Chóśebuz übergeben. Die uABB ist damit nunmehr verfahrensführende Behörde. Im weiteren Verfahren wurde der Grundstückseigentümer im Hinblick auf eine Beräumung des Grundstücks angehört. Darüber hinaus beauftragte die uABB einen Sachverständigen mit der Bewertung des Schadensbildes und der daraus resultierenden Gefahren. Bestandteil des Auftrags war auch eine qualifizierte Kostenschätzung für die erforderlichen Maßnahmen, darunter Abriss, Entsorgung, Analytik und ingenieurtechnische Begleitung. Nach der vorliegenden sachverständigen Bewertung liegt eine relevante Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vor. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit eines behördlichen Einschreitens gegenüber dem Grundstückseigentümer. Die voraussichtlichen Gesamtkosten für die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit auf rund 500.000 Euro geschätzt.

Das Verwaltungsverfahren ist weiterhin nicht abgeschlossen. Aufgrund der zu gewährenden gesetzlichen Fristen sowie der Möglichkeit, gegen behördliche Entscheidungen Rechtsbehelfe einzulegen, kann sich das Verfahren entsprechend verlängern. Mit einem Abschluss des Verfahrens im Jahr 2026 ist daher nicht zu rechnen. Da es sich um ein laufendes Verwaltungsverfahren handelt, können zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren Einzelheiten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz mitgeteilt werden. Die Stadt wird über den weiteren Fortgang informieren, sobald dies rechtlich und verfahrensbedingt möglich ist.

Feuerwehreinsatz bei Gebäudebrand
Symbolbild: Feuerwehreinsatz bei Gebäudebrand
Symbolbild: Feuerwehreinsatz bei Gebäudebrand
Feuerwehreinsatz bei Gebäudebrand
Symbolbild: Feuerwehreinsatz bei Gebäudebrand