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Public Viewing zur Fußball-WM muss beantragt werden – Cottbus/Chóśebuz verzichtet dabei auf die Gebühren

Fußball-Fans erwarten im Sommer durchwachte Nächte: Aufgrund der Anstoßzeiten der Fußball-Weltmeisterschaft in Übersee ist in der Stadt Cottbus/Chóśebuz das Public Viewing für Spiele mit Beginn 23:00 Uhr möglich. Damit können Spiele öffentlich gezeigt und geschaut werden, die bis gegen 01:00 Uhr beendet sind. Die Angebote obliegen der heimischen Veranstalter- und Gastronomiebranche. In Cottbus/Chóśebuz werden dafür keine Gebühren fällig. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz wird keine derartige Veranstaltungen anbieten.

Oberbürgermeister Tobias Schick: „Zum einen hoffen wir natürlich alle auf erfolgreiche Spiele der deutschen Nationalmannschaft. Zum anderen führt der Fußball viele Menschen zusammen, bietet Emotionen und gemeinsame Erlebnisse. Dem wollen wir Rechnung tragen. Nicht zuletzt lebt dadurch speziell unsere Innenstadt auf. Die Übertragungen werden so auch zum Wirtschaftsfaktor. Das unterstützen wir zusätzlich, indem wir auf die Gebühren verzichten. Gleichzeitig sind alle Veranstalter aufgerufen, auf die berechtigten Bedürfnisse von Nachbarn zu achten.“

Grundlage für die Regelungen durch Länder und Kommunen ist eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung. Demnach können Lärmschutzstandards bei Übertragungen im Freien zeitlich befristet gelockert werden. Diese Ausnahmegenehmigungen für Übertragungen im öffentlichen Raum sowie in gastronomischen Einrichtungen müssen für eine rechtssichere Durchführung beantragt werden. Auf eine Erhebung von Verwaltungsgebühren im Rahmen der Antragstellung im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 wird verzichtet.

Der Fachbereich Umwelt und Natur der Stadtverwaltung wird Anträge auf Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit der Fußball-Weltmeisterschaft 2026 prüfen, um den Bürgerinnen und Bürgern das gemeinschaftliche Verfolgen der Spiele zu ermöglichen und gleichzeitig die berechtigten Interessen der Anwohnerinnen und Anwohner zu berücksichtigen. Um bei aller Fußballeuphorie auch dem Schutz der Nachtruhe gerecht zu werden, wurde beschlossen, Public Viewing-Veranstaltungen nur für Fußballspiele zu genehmigen, deren Anstoßzeit spätestens 23:00 Uhr beginnt. Spiele mit Anstoßzeit darüber hinaus sind nur für Indoor-Übertragungen gestattet.

Antragsformulare sowie weiterführende Informationen sind über die Internetseite der Stadt Cottbus/Chóśebuz erhältlich unter https://cottbus.de/wm oder können direkt beim zuständigen Fachbereich Umwelt und Natur angefordert werden.