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OB Schick beanstandet Beschluss zu Sprachregelungen

Oberbürgermeister Tobias Schick beanstandet den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Juni zu Sprachregelungen für die haupt- und die ehrenamtliche Verwaltung. Eine entsprechende Entscheidung hat das Stadtoberhaupt als Chef der hauptamtlichen Verwaltung in Abstimmung mit der Rathausspitze an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung als ehrenamtlicher Verwaltung, Dr. Wolfgang Bialas, fristgerecht übermittelt. 

Der in der Öffentlichkeit fälschlicherweise als „Gender-Verbot“ bezeichnete Beschluss aus Antrag der Fraktionen AfD und MIB/ZSC hatte in der Sitzung am 24.06.2026 eine knappe Mehrheit erhalten. 

Nach rechtlicher Prüfung verstößt der im Juni ergangene Beschluss gegen die Hauptsatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz. Diese legt im Gegensatz zu den im Antrag formulierten Regelungen bereits fest, dass für Bezeichnungen sowohl die weibliche als auch männliche Form gewählt werden muss, sofern keine neutrale Form möglich ist. Im Antrag ist dagegen die Verwendung des generischen Maskulinums gefordert und beschlossen worden. Die Hauptsatzung kann jedoch nur durch eine Änderungssatzung mit Zwei-Drittel-Mehrheit geändert werden. Eine Verwendung von Sonderzeichen wie Genderstern und anderen in amtlichen Dokumenten war bereits vorher schon nicht statthaft. Das entspricht den aktuellen Empfehlungen des Rates der deutschen Rechtschreibung.

Zudem sieht sich er Oberbürgermeister nicht befugt, den ehrenamtlich Tätigen in den Fraktionen, in Ortsbeiräten sowie weiteren Beiräten und Gremien vorzuschreiben, wie sie zu reden und zu schreiben hätten.

Mit der Beanstandung muss der Antrag in der nächsten Sitzung der Cottbuser Stadtverordnetenversammlung erneut zur Abstimmung gestellt werden. Bleibt eine Mehrheit bei dem Votum, kommt es zur erneuten Beanstandung; anschließend prüft die Kommunalaufsicht die Rechtmäßigkeit des Beschlusses.