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Finanzierung des Rettungsdienstes: Einigung in Cottbus/Chóśebuz erzielt

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz und die Krankenkassen haben sich unter Moderation des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhang (MASGZ) auf einen für beide Seiten tragfähigen Kompromiss bei der Finanzierung des Rettungsdienstes verständigt. Mit der erzielten Einigung werden keine Gebührenbescheide von der Stadt Cottbus/Chóśebuz an die betroffenen Patientinnen und Patienten versendet.


Gegenstand der Verhandlungen waren primär die vorliegenden Kosten-Leistungs-Rechnungen, welche die Preise für die Abrechnung des Rettungsdienstes durch die kreisfreie Stadt Cottbus/Chóśebuz bei den Krankenkassen festlegen. In der Folge der Verhandlungen werden die Zahlungen auf der Basis der Satzung 2025 getätigt. Das erzielte Verhandlungsergebnis, insbesondere die Höhe der Gebühren ab dem Jahr 2026, wird sich in der noch zu beschließenden Satzung 2026 wiederfinden.


Gesundheitsminister René Wilke: „Im Mittelpunkt der Verhandlungen stand stets das gemeinsame Ziel, Gebührenbescheide von den Bürgerinnen und Bürgern in Brandenburg fernzuhalten. Für Cottbus ist das nun gelungen. Ich danke allen Beteiligten, die an den Gesprächen mitgewirkt und diese Einigung ermöglicht haben. Das ist ein wichtiger erster Schritt. Ich hoffe, dass die erzielte Lösung auch für andere Gebietskörperschaften Signal- und Beispielwirkung entfaltet – sie zeigt: Eine Einigung ist anspruchsvoll, aber möglich, wenn alle gemeinsam an einem Strang ziehen.“


Tobias Schick, Oberbürgermeister Stadt Cottbus/Chóśebuz: „Viele Monate haben uns die Diskussionen um die Rettungsdienstgebühren beschäftigt. Nach langen und zuweilen zähen Gesprächen und Verhandlungen kann ich den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt sagen: Unsere Beharrlichkeit und Klarheit hat sich gelohnt. Wir erhalten die in der Gebührensatzung für das Jahr 2025 fest-gelegten und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Beträge von den Krankenkassen. Unsererseits gehen also keine Gebührenbescheide an die Patientinnen und Patienten raus. Für die Jahre ab 2026 ist eine neue Gebührensatzung rückwirkend zum 01. Januar 2026 zu erstellen und zu beschließen.“


Rebecca Zeljar, Leiterin der vdek-Landesvertretung Berlin/Brandenburg: „Die Einigung ist ein wichtiges Signal für Transparenz und Verlässlichkeit im Rettungsdienst. Nach sehr intensiven Verhandlungen liegt nun eine tragfähige, rechtssichere und wirtschaftlich nachvollziehbare Lösung vor. Damit stellen wir sicher, dass Beitragsmittel verantwortungsvoll eingesetzt werden und gleichzeitig die Notfallversorgung auf hohem Niveau gewährleistet bleibt. Entscheidend ist: Die Bürgerinnen und Bürger können sich darauf verlassen, dass sie im Ernstfall jederzeit Hilfe erhalten, ohne durch Gebührenfragen verunsichert zu werden.“


Hintergrund:
Den moderierten Einzelgesprächen mit Gebietskörperschaften ging ein Spitzentreffen in großer Runde voraus, zu dem Gesundheitsminister René Wilke am 24. März 2026 in das MASGZ eingeladen hatte. Daran nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte, der kommunalen Spitzenverbände sowie der gesetzlichen Krankenkassen teil.

Quelle:
Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhang (MASGZ), der Stadt Cottbus/Chóśebuz und der gesetzlichen Krankenkassen, vertreten durch die vdek.