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Satzung zum Schutz von Bäumen der Stadt Cottbus – Cottbuser Baumschutzsatzung(CBSchS) –

Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 03/2013 vom 23.03.2013
Inkrafttreten: 24.03.2013

Inhalt

§ 1 Schutzzweck
§ 2 Geltungsbereich
§ 3 Geschützte Bäume
§ 7 dieser Satzung und der Satzung zum Schutz von Bäumen der Stadt Cottbus in
§ 4 Verbotene Handlungen
§ 5 Schutz- und Pflegemaßnahmen
§ 6 Befreiungen
§ 7 Ersatzpflanzung und Ersatzzahlungen
§ 8 Folgenbeseitigung
§ 6 dieser Satzung einen geschützten Baum beseitigt oder zerstört, so ist er zu einem
§ 6 dieser Satzung einen geschützten Baum geschädigt oder in seinem Aufbau
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 Inkrafttreten

Vorgänger

Satzung zum Schutz von Bäumen

Inhalt anzeigen
§1 Geltungsbereich, Schutzzweck
§ 2 Schutzgegenstand
§ 3 Verbotene Handlungen
§ 4 Schutz- und Pflegemaßnahmen
§ 5 Ausnahmen
§ 6 Baumschutz bei Bauvorhaben
§ 7 Ersatzpflanzung, Ausgleichszahlung
§ 8 Folgenbeseitigung
§ 9 Ordnungswidrigkeiten
§ 10 In-Kraft-Treten
In Kraft getreten
10.04.2003
Ausserkrafttreten
23.03.2013
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 06/2003 vom 09.04.2003
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