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Satzung über Aufwands-,Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Stadtverordnete, sachkundige Einwohner/innen und Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mitglieder von Ortsbeiräten, Beauftragten und Beiräten sowie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte/-beamtinnen der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Organisationseinheit: Fachbereich 30 – Rechtsamt
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 01/2021 vom 23.01.2021
Inkrafttreten: 01.01.2021

Inhalt

§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Grundsätze
§ 3 und eines Sitzungsgeldes gewährt. Der Verdienstausfall wird nach Maßgabe des § 7
§ 4 Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Ausschüsse
§ 5 Fraktionen
§ 6 Sachkundige Einwohner
§ 7 Ortsbeiräte
§ 9 Verdienstausfall
§ 1 0 Reisekostenentschädigung
§ 11 Vergütung aus der Vertretung in wirtschaftlichen Unternehmen
§ 12 Zahlungsbestimmungen
§ 13 Aufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte
§ 14 Inkrafttreten
§ 13 tritt rückwirkend zum 1. Februar 2018 in Kraft.

Vorgänger

Satzung über Aufwands-,Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Stadtverordnete, sachkundige Einwohner/innen und Vertreter/innen in wirtschaftlichen Unternehmen der Stadt Cottbus/Chóśebuz, Mitglieder von Ortsbeiräten, Beauftragten und Beiräten sowie Dienstaufwandsentschädigung für hauptamtliche kommunale Wahlbeamte/-beamtinnen der Stadt Cottbus/Chóśebuz

Inhalt anzeigen
§ 1 Allgemeine Grundsätze (§ 30 Abs. 4 KVerf)
§ 2 Zahlungsbestimmungen
§ 3 Aufwandsentschädigungen
§ 4 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen
§ 5 Vergütung aus der Vertretung in wirtschaftlichen Unternehmen (§ 97 Abs. 8 KVerf)
§ 6 Sitzungsgeld
§ 7 Verdienstausfall/Auslagenersatz
§ 8 Reisekostenentschädigung
§ 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
§ 1 Allgemeine Grundsätze (§ 30 Abs. 4 KVerf)
§ 2 Zahlungsbestimmungen
§ 3 Aufwandsentschädigungen
§ 4 Zusätzliche Aufwandsentschädigungen
§ 5 Vergütung aus der Vertretung in wirtschaftlichen Unternehmen (§ 97 Abs. 8 KVerf)
§ 6 Sitzungsgeld
§ 7 Verdienstausfall/Auslagenersatz
§ 8 Reisekostenentschädigung
§ 9 Inkrafttreten/Außerkrafttreten
In Kraft getreten
01.01.2010
Außerkrafttreten
31.12.2020
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 15/2019 vom 14.12.2019
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