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Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung)

Organisationseinheit: Servicebereich 70.1 – Abfallwirtschaft, Entsorgungsanlagen, Stadtreinigung und Beleuchtung

Inkrafttreten: 01.01.2024

§ 1 Gebührenerhebung
§ 2 Maßstab Mengengebühr
§ 3 Maßstab Grundgebühr
§ 4 Gebührensätze
§ 5 Gebührenpflichtiger
§ 6 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 7 Erhebungszeitraum
§ 8 Veranlagung und Vorauszahlungen
§ 9 Fälligkeit
§ 10 Aufrechnungsverbot
§ 11 Auskunfts-, Duldungs- und Anzeigepflicht
§ 12 Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenverarbeitung
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Inkrafttreten


1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chósebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 22.11.2023

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
In Kraft getreten
01.01.2025
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 25/2024 vom 28.12.2024
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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Schmutzwasserbeseitigung (Schmutzwassergebührensatzung) vom 22.11.2023

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
In Kraft getreten
01.01.2026
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 19/2025 vom 06.12.2025
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