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Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung)

Organisationseinheit: Amt 70 – Abwasserentsorgung/Wasser
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 13/2020 vom 12.12.2020
Inkrafttreten: 01.01.2021

Inhalt

§ 1 Gebührenerhebung
§ 2 Maßstab Mengengebühr
§ 3 Maßstab Grundgebühr
§ 4 Gebührensätze
§ 5 Gebührenpflichtiger
§ 6 Entstehung und Beendigung der Gebührenpflicht
§ 7 Erhebungszeitraum
§ 8 Veranlagung und Vorauszahlungen
§ 9 Fälligkeit
§ 10 Aufrechnungsverbot
§ 11 Auskunfts-, Duldungs- und Anzeigepflicht
§ 12 Rechtsgrundlage für die automatisierte Datenverarbeitung
§ 13 Ordnungswidrigkeiten
§ 14 Inkrafttreten

1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 27.11.2020

§ 4 wird wie folgt gefasst:
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
In Kraft getreten
01.01.2022
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 15/2021 vom 18.12.2021
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2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Einrichtungen zur Abwasserbeseitigung (Abwassergebührensatzung) vom 27.11.2020

§ 4 wird wie folgt neu gefasst:
In Kraft getreten
01.01.2023
Amtsblatt
Amtsblatt Nr. 17/2022 vom 17.12.2022
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