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Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Gulbener Straße/Lieberoser Straße in dem Bereich zwischen dem Abzweig der Werbener Sraße von der Gulbener Straße und der Kreuzung Erich-Weinert-Shaße/Lieberoser Straße

Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 06/2005 vom 23.04.2005
Inkrafttreten: 01.01.2000

Inhalt

§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragssatz
§ 10 Beitragspflichtige
§ 11 Fälligkeit
§ 12 Härtefälle
§13 In-Kraft-Treten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Ablösung
§ 9 Beitragssatz
§ 10 Beitragspflichtige
§ 11 Fälligkeit
§ 12 Härtefälle
§13 In-Kraft-Treten