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Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Gallinchener Hauptstraße (B 97) in dem Abschnitt nördlich der alten Ortsdurchfahrtsgrenze Cottbus/ Gallinchen vor der Autobahnbrücke der BAB 15 und dem Knotenpunkt Gewerbegebiet/Schorbuser Weg

Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 10/2007 vom 20.10.2007
Inkrafttreten: 01.09.2002

Inhalt

§ 1 Allgemeines
§ 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 4 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 6 Nutzungsfaktor bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen
§ 7 Nutzungsfaktor für Grundstücke mit sonstiger Nutzung
§ 8 Beitragssatz
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Vorausleistung
§ 11 Fälligkeit
§ 12 Inkrafttreten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Umfang des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 4 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 5 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 6 Nutzungsfaktor bei baulich oder gewerblich nutzbaren Grundstücksflächen
§ 7 Nutzungsfaktor für Grundstücke mit sonstiger Nutzung
§ 8 Beitragssatz
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Vorausleistung
§ 11 Fälligkeit
§ 12 Inkrafttreten