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Einzelsatzung der Stadt Cottbus über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen an der Feldstraße in dem Bereich von der Kreuzung Schmellwitzer Schulstraße bis zur Kreuzung Neue Straße

Organisationseinheit: Fachbereich 66 – Grün- & Verkehrsflächen
Veröffentlichung: Amtsblatt Nr. 18/2005 vom 17.12.2005
Inkrafttreten: 01.01.2001

Inhalt

§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Beitragssatz
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§ 11 Härtefälle
§ 12 In-Kraft-Treten
§ 1 Allgemeines
§ 2 Ermittlung des beitragsfähigen Aufwandes
§ 3 Anteil der Stadt Cottbus und der Beitragspflichtigen am Aufwand
§ 4 Verteilung des umlagefähigen Aufwandes
§ 5 Nutzungsfaktor für baulich oder gewerblich nutzbare Grundstücksflächen
§ 6 Nutzungsfaktor für Grundstücksflächen mit sonstiger Nutzung
§ 7 Kostenspaltung
§ 8 Beitragssatz
§ 9 Beitragspflichtige
§ 10 Fälligkeit
§ 11 Härtefälle
§ 12 In-Kraft-Treten