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Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 25.11.2020 für das Gebiet des Technologie- und Industrieparks (TIP) die Satzung über das besondere Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB beschlossen. Die amtliche Bekanntmachung dieser Satzung einschließlich der entsprechenden Bekanntmachungsanordnung erfolgte im Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz am 12.12.2020. Ergänzend stehen die vorgenannten Dokumente und der Lageplan mit dem räumlichen Geltungsbereich der Satzung hier zum Download zur Verfügung: Bekanntmachung ‧ PDF ‧ 658.18 KByte ‧ 10.12.2020 Bekanntmachungsanordnung ‧ PDF ‧ 200.03 KByte ‧ 10.12.2020 Lageplan mit räumlichem Geltungsbereich der Satzung ‧ PDF ‧ 2.73 MByte ‧ 10.12.2020