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Bearbeitung von Anzeigen der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteinleiterverordnung des Landes Brandenburg (IndV) und Anhang 50 der Abwasserverordnung (AwV)

Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz im Zusammenhang mit der

Bearbeitung von Anzeigen der Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser nach § 4 Abs. 1 Indirekteineiterverordnung des Landes Brandenburg (IndV) und Anhang 50 der Abwasserverordnung (AwV)

gemäß Artikel 12 bis 22 und 34 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Die vorliegende Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten gibt Auskunft über die informationspflichtigen Angaben, die für alle Verarbeitungstätigkeiten der Verantwortlichen zutreffend sind.

Einleitung oder Einbringung von amalgamhaltigem Abwasser

Stadt Cottbus/Chóśebuz