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Wasserentnahme aus Seen und Flüssen tagsüber untersagt

Die bereits angekündigte Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern ist am heutigen Dienstag, 24.06.2025, in Kraft getreten.

Sie ist am Montag auf www.cottbus.de/niedrigwasser  veröffentlicht worden.

Demnach gilt jetzt folgende Einschränkung: Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von
08:00 bis 20:00 Uhr untersagt. Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz.

Darüber hinaus gibt es deutliche Signale der zuständigen Landesbehörden, dass dieses Entnahmeverbot schon Kürze erweitert werden wird.

Durch das Landesamt für Umwelt wird aktuell die Stufe 2 des Niedrigwasserkonzeptes im mittleren Spreegebiet umgesetzt. Das bedeutet auch, dass in mehrere Gräben im Stadtgebiet und im näheren Umland deutlich weniger Wasser eingeleitet wird.

Allgemeinverfügung der Stadt Cottbus/Chóśebuz zur befristeten Einschränkung des Eigentümer- und Anliegergebrauchs und von wasserrechtlich erlaubten Entnahmen aus Oberflächengewässern vom 23.06.2025

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Die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern mittels Pumpvorrichtung wird in der Zeit von 08.00 bis 20.00 Uhr untersagt.

Diese Allgemeinverfügung erstreckt sich über das Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz. …

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