Am 24. Oktober 2025 fand eine gemeinsame Trägerkonferenz zur Eingliederungshilfe statt. Ziel war der fachliche Austausch zur Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) und die stärkere Koordination von Leistungen für Menschen mit Behinderungen.
Den Auftakt übernahm Maren Dieckmann, Leiterin des Fachbereichs Soziales. Sie betonte die Bedeutung des seit zehn Jahren geltenden Bundesteilhabegesetzes als grundlegende Reform und Motor für die Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe.
Ein zentrales Thema war die geplante Zusammenführung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche nach SGB VIII und SGB IX unter dem Dach des Fachbereichs Jugendamt ab 2026. Im Rahmen eines Modellprojekts, das die Stadt Cottbus/Chóśebuz ab dem 1. Januar 2026 startet, wird das Jugendamt künftig erste Anlaufstelle für Kinder und Jugendliche mit Behinderung.
Monika Paulat, Vorsitzende des Landesbehindertenbeirates, gab einen umfassenden Einblick in die Landespolitik im Bereich der Inklusion für Menschen mit Behinderungen. Dabei äußerte sie Kritik am weiterhin ausstehenden Referentenentwurf für das Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz sowie am fehlenden Fortschritt beim Evaluierungsprozess des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes.
Weitere Schwerpunkte waren der Umstellungsprozess von Hilfebedarfsgruppen auf Teilhabegruppen in Wohnformen für Erwachsene, das Kompetenzzentrum „Pflege in Not“, die AWO-Wohnstätte für chronisch psychisch Kranke mit ihrem Gewaltschutzkonzept sowie die Angebote der Lebenshilfe Kreisvereinigung Cottbus und Umgebung e.V. für Seniorinnen und Senioren mit geistiger oder Mehrfachbehinderung.