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Osterfeuer im Stadtgebiet Cottbus/Chóśebuz genehmigt – Zusätzliche Sicher-heitsauflagen aufgrund der Waldbrandgefahr

Nach der heutigen Kontrolle durch das Ordnungsamt der Stadt Cottbus/Chóśebuz können alle 14 für den 19.04.2025 genehmigten Osterfeuer im Stadtgebiet stattfinden. Um die Sicherheit zu gewährleisten, wurden jedoch aufgrund der aktuellen hohen Waldbrandgefahr zusätzliche Auflagen erteilt.

Zu den Auflagen gehören unter anderem die Bewässerung des direkten Umfelds des Osterfeuerplatzes sowie die deutliche Verkleinerung des Osterfeuers auf maximal 5 x 3,5 m (Breite x Höhe). Bei den Kontrollen zeigte sich, dass sich alle beteiligten Antragsteller der hohen Waldbrandgefahr bewusst sind und sehr konstruktiv bei der Umsetzung der Auflagen mitwirken.

Das Ordnungsamt weist an dieser Stelle eindringlich darauf hin, dass private Feuer, beispielsweise in Gartenanlagen oder auf Privatgrundstücken, aufgrund der hohen Waldbrandgefahr dringend zu unterlassen sind. Wer an einem Osterfeuer teilnehmen möchte, sollte bitte die von der Stadt Cottbus/Chóśebuz genehmigten Veranstaltungen besuchen. 

Das sind:
• Branitz Fläche der ehemaligen Großgärtnerei
• Döbbrick Freifläche neben Dissener Weg und Zum Landgraben
• Gallinchen Freifläche hinter der KiTa „Am Storchennest“
• Kahren Richtung Nutzberg links
• Kiekebusch Freifläche hinter der Karlshofer Straße 1
• Maiberg Freifläche in Richtung Drehnow an der Spree
• Sielow – Ausbau Erlengrund
• Sachsendorf Sportplatz SG-Sachsendorf 1904 e. V.
• Schlichow Nähe Ortseinfahrt
• Schmellwitz Festwiese des KGV „Fleißige Hand“
• Sielow zwischen Mathäus-Riese-Weg und Striesower Str.
• Skadow Wiese Spreeaue
• Ströbitz zwischen Ströbitzer Hauptstr. und Zum Flughafen
• Willmersdorf Brachland zwischen Dorfstr. 8 und den Bahngleisen