Informationen zur neuen Cottbuser Baumschutzsatzung
Foto: Heinz Becker
Nach einem umfangreichen Abstimmungsprozess wurde in der letzten Februar-Stadtverordnetenversammlung eine neue Baumschutzsatzung beschlossen; diese gilt seit dem 24.03.2013. Mit der Maßgabe, die Regelungen zum Schutz der Bäume zu aktualisieren und bürgerfreundlicher zu gestalten, wurde dafür, bei Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange, die aus dem Jahr 2003 stammende Baumschutzsatzung überarbeitet.
Die neue Satzung soll in der Bürgerschaft die Akzeptanz für einen nachhaltigen Baumschutz unterstützen und die Eigenverantwortung der Baumeigentümer stärken. Ziel ist es, den Baumbestand in der Stadt Cottbus zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und zur Belebung, Gliederung und Pflege des Orts- und Landschaftsbildes weiterhin zu erhalten und zu entwickeln.
Wo gilt die Baumschutzsatzung?
Die Cottbuser Baumschutzsatzung gilt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen.
Was ist geschützt?
- Laubbäume (z.B. Eiche, Linde, Ahorn, Ulme, Birke, Weide, Robinie) ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern
- Ginkgo, Eibe, Esskastanie und Walnuss ab einem Stammumfang von 60 Zentimetern
- Obstbäume und Gemeine Kiefer (Waldkiefer) ab einem Stammumfang von 100 Zentimetern