Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Cottbus/Chóśebuz hat in ihrer Sitzung am 30.04.2025 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. N/34/131 „Wohngebiet Feldstraße“, Schmellwitz einschließlich der zugehörigen Begründung in der Fassung vom 07.11.2024 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Erweiterung des Geltungsbereichs beschlossen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit einer Gesamtfläche von ca. 2,7 ha umfasst die in der Gemarkung Schmellwitz, Flur 69 gelegenen Flurstücke 503, 1037, 1038, 1050, 1051, 1052, 1053, 1054, 1057, 1058, 1059, 1134, 1135, 1136, 1137, 1140, 1141, 1323, 1324, 1325, 1383, 1385, 1403, 1404, 1436, 1437, 1439, 1440.
Die Grenzen des Plangebietes werden im Norden durch die Straße Am Lug, im Osten durch die Feldstraße, im Süden durch den Fußweg zwischen Feldstraße und Schmellwitzer Straße und im Westen durch die Schmellwitzer Straße gebildet. Im Übrigen ergibt sich der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes aus dem beigefügten Kartenausschnitt.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Entwurf des Bebauungsplanes erfolgt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB durch die Einstellung der Unterlagen ins Internet im Zeitraum vom 26.05.2025 bis 27.06.2025 an dieser Stelle.
Ergänzend werden die Unterlagen im vorgenannten Zeitraum im Foyer des Technischen Rathauses, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist können die Auslegungsunterlagen dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
- montags und mittwochs von 07:00 bis 15:00 Uhr
- dienstags von 07:00 bis 17:00 Uhr
- donnerstags von 07:00 bis 18:00 Uhr
- freitags von 07:00 bis 13:00 Uhr
- samstags von 09:00 bis 12:00 Uhr
Zu den veröffentlichten Unterlagen können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an Bauplanung@Cottbus.de übermittelt oder bei Bedarf bis spätestens 02.07.2025 (Posteingang) an den Fachbereich Stadtentwicklung der Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Technisches Rathaus, Karl-Marx-Straße 67, 03044 Cottbus gesendet werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Datenschutzhinweis
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz (BbgDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absender abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Abwägung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit im Internet veröffentlicht wird.