Die Stadt Cottbus/Chóśebuz beabsichtigt, nachfolgende Liegenschaft in Cottbus/Chóśebuz zum Höchstgebot mit Vorgabe eines Mindestgebotes (Verkehrswert) zu veräußern.
Philipp-Melanchthon-Straße:
Bei dem unbebauten Grundstück handelt es sich um baureifes Land in der Gemarkung Spremberger Vorstadt, Flur 129, Flurstück 65. Das Flurstück liegt im Innenbereich (§ 34 BauGB) und ist im FNP als gemischte Baufläche dargestellt.
Derzeit wird das Grundstück zur Nutzung als Grabeland verpachtet (Kündigung mit einer Frist von drei Monaten am 31.07. des laufenden Jahres zum 31.10.)
Gesamtfläche: 834 m²
Mindestgebot: 115.000,00 € (Verkehrswert lt. Gutachten der kommunalen Bewertungsstelle vom 16.02.2026)
Die Übergabe eines Kaufgebotes wird mit Vorstellung eines städtebaulichen Konzeptes zur Entwicklung des Gesamtareals mit Beschreibung der folgenden Prämissen erbeten:
1. der Art der Grundstücksnutzung, Darstellung der Qualität und Funktionalität
2. Architektur/ Gestaltung
Einfügen in das städtebauliche Umfeld/ Stadtbildverträglichkeit, insbesondere Berücksichtigung angrenzender Bestandsbebauung und örtlicher Gegebenheiten, Angemessenheit, Qualität, Individualität und Innovativität der vorgesehenen Gebäudekubaturen/ Bauformen (Darstellung ggfs. unter Zuhilfenahme beispielhafter Referenzprojekte), angestrebtes Vorhaben, ggfs. Aussagen zu Baumaterialien, Fassadengestaltung u.a.
3. Ökologie/ Nachhaltigkeit
Angestrebte Qualität der Freiraumgestaltung
ggfs. Aussagen zur Energieversorgung, Gebäudeenergieeffizienz
ggfs. Aussagen zu ressourceneffizientem Bauen/ Baustoffeinsatz
4. Soziale Kriterien
Zielgruppendefinition
ggfs. Aussagen zu vorgesehenen öffentlichen Gemeinschaftsbereichen
Sollte für die Erarbeitung des Konzeptes ein Architekt oder Stadtplaner beauftragt werden, sind die Kosten durch den Bieter zu tragen und werden nicht durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz refinanziert.
Die eingereichten Angebote unterliegen nachstehenden und prozentual gewichteten Zuschlagskriterien, die der Entscheidung über die Vergabe des kommunalen Grundstückes zugrunde gelegt werden:
Konzeptqualität: 40 %
Kaufpreisgebot: 60 %
Kaufgebote mit Unterlagen für das Grundstück sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk:
Kaufpreisgebot „Philipp-Melanchthon-Straße“
bis 24.04.2026 an die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Immobilien, ausschließlich Neumarkt 5 in 03046 Cottbus/Chóśebuz zu richten. Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister hinzuzufügen.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn für die Stadt Cottbus/Chóśebuz kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist oder das eingereichte Konzept nicht den städtebaulichen Zielvorgaben entspricht. Nachfragen zu dem Grundstück werden unter Tel.-Nr. 0355-612 2202 beantwortet. Auf Anfrage sind Besichtigungen möglich.
Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie unter: www.cottbus.de/datenschutz
Cottbus/Chóśebuz, 03.03.2026
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Sarah Marose
amt. Fachbereichsleiterin Immobilien