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Öffentliche Bekanntmachung des Fachbereiches Immobilien

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz beabsichtigt, die nachfolgende Fläche in Cottbus/Chóśebuz

Lausitz Science Park – Bereich Stadtfeld, gelegen in der Gemarkung Brunschwig (Flur 46, Flurstücke 205, 206 tlw., 225 tlw., 227 tlw., 236 tlw.) mit einer Gesamtgröße von ca. 17.484 m² (noch zu vermessen) im Rahmen eines Konzeptvergabeverfahrens zu veräußern.

Die Fläche befindet sich weitestgehend im Außenbereich und soll einer Nutzungsmischung für Wohnbauzwecke sowie Gewerbeeinrichtungen zugeführt werden. Somit bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes „Stadtfeld Produktive Scholle Lausitz Science Park“, welcher für eine ca. 40.000 m² große Fläche vorgesehen und in seiner Gesamtheit vom Vorhabenträger finanziell zu tragen ist. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. N/38/125 „Stadtfeld“ wurde am 22.12.2021 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen und im „Amtsblatt für die Stadt Cottbus/Chóśebuz“ vom 22.01.2022 veröffentlicht. Zur Entwicklung des Areals werden städtebauliche Verträge (B-Plan, Erschließung) geschlossen. Als Planungshorizont für den Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes wird das I. Quartal 2029 festgeschrieben. Die Grundlage für die Konzeptvergabe stellen der „Rahmenplan – Stadtfeld“ (https://cottbus.de/paper/ii-1-012-24-stvv-teilgebiet-lausitz-science-park-lsp-staedtebauliche-rahmenplanung-stadtfeld/) sowie das Integrierte energetische Quartierskonzept „Cottbus – Stadtfeld“ (https://cottbus.de/paper/integriertes-energetisches-quartierskonzept-cottbus-stadtfeld/) dar.

Das Grundstück ist bisher nicht bebaut und weist lediglich im Norden vereinzelte Bestandsbäume auf. Außerdem verläuft auf dem Kaufgegenstand eine Trinkwasserversorgungsleitung 600 ST, für die eine Duldungspflicht incl. der einzuhaltenden Schutzstreifen besteht. Bei der Grundstücksnutzung im Bereich der Leitung sind die geltenden Regeln der Technik zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist die über das Grundstück verlaufende Gasleitung durch den Erwerber auf eigene Kosten umzuverlegen.

Gemäß der städtebaulichen Rahmenplanung zum Stadtfeld ist zwischen der Verkaufsfläche und dem Nordring künftig eine Straßenbahntrasse geplant, die in nordwestlicher Richtung verschwenkt.

Das Mindestgebot beträgt: 1.100.000 € (Verkehrswert lt. Sachverständigengutachten vom 20.10.2025)

Die Übergabe eines Kaufgebotes mit Vorstellung eines städtebaulichen Konzeptes zur Entwicklung des Areals mit Beschreibung der folgenden Prämissen wird erbeten:

 

1. Quartiersfunktion und sozialgerechte Stadtentwicklung (25 Punkte)
– angestrebte Art der Gebäudenutzungen mitsamt eines Betreiberkonzeptes und möglichen Verortungen (10 Punkte)
– Aufschlüsselung der anzusprechenden Zielgruppen, insbesondere in Bezug auf die umliegenden Nutzungen der BTU Cottbus-Senftenberg sowie des Lausitz Science Parks (5 Punkte)
– Nutzerangepasste, differenzierte und durchdachte Lösungen für Architektur und Freiflächengestaltung, insbesondere mit Hinblick auf städtebauliche, architektonische und Freiraumqualitäten (10 Punkte)

 

2. Städtebauliche und Architektonische Qualität (30 Punkte)
– städtebauliche Ordnung und Einfügen in das Image des Stadtfeldes/Lausitz Science Parks, wie bereits im Rahmenplan beschrieben (10 Punkte)
– Individualität und Innovativität der Gebäudekubaturen/Bauformen (inkl. Nebenanlagen), Fassaden und Materialien (Darstellung ggf. mithilfe beispielhafter Referenzprojekte) eingebettet in ein Gesamtfunktions- und Gestaltungskonzept (15 Punkte)
– Nahmobilität und Barrierefreiheit (5 Punkte)

 

3. Ökologie/Nachhaltigkeit (40 Punkte)
– Berücksichtigung und Weiterentwicklung der Vorgaben aus Rahmenplan und energetischem Quartierskonzept zum Stadtfeld (Bauvolumen, Energieversorgung, Gebäudeenergieeffizienz/vorgesehener Energiestandard, nachhaltige und ressourceneffiziente Baumaterialien, Regenwassermanagement, etc.) (15 Punkte)
– Energiekonzept und Energieversorgung im Hinblick auf die derzeitige unzureichende/nicht vorhandene äußere Erschließung, ggf. energetische Insellösung (5 Punkte)
– Mobilitätskonzept inklusive Ausführung zu einem Mobility Hub für das Quartier (10 Punkte)
– angestrebte Qualität der Freiraumgestaltung mit Bezug zum Rahmenplan (10 Punkte)

 

4. Struktur und Phasierung (5 Punkte)
– Angabe zum Planungshorizont inkl. voraussichtlichem Baubeginn (2 Punkte)
– Aussagen zu möglichen Angeboten für Baugruppen innerhalb der Konzeptfläche (3 Punkte)

 

Sollte für die Erarbeitung des Konzeptes ein Architekt oder Stadtplaner beauftragt werden, sind die Kosten durch den Bieter zu tragen und werden nicht durch die Stadt Cottbus/Chóśebuz refinanziert. Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister beizufügen. Die eingereichten Angebote unterliegen nachstehenden und prozentual gewichteten Zuschlagskriterien, die der Entscheidung über die Vergabe des kommunalen Grundstückes zugrunde gelegt werden:

Konzeptqualität: 70 %   –  Kaufpreisgebot: 30 %

Kaufgebote mit Unterlagen für die Immobilie sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk:

Unterlagen zu „Stadtfeld Produktive Scholle Lausitz Science Park“

bis 14.03.2026 an die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Immobilien, ausschließlich Neumarkt 5 in 03046 Cottbus/Chóśebuz zu richten.

Die Konzepte sind im einheitlichen Maßstab 1:1000 auf max. DIN A2 zur besseren Vergleichbarkeit einzureichen sowie mit einer kurzen Erläuterung. Zum Abschluss der Vergabe der Fläche wird ein Kaufvertrag mit Bauverpflichtung zwischen der Stadt Cottbus/Chóśebuz und dem Käufer geschlossen.

Es handelt sich bei diesem Konzeptvergabeverfahren um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten und Konzepten. Die Bestimmungen der UVgO, VOB oder VgV finden keine Anwendung. Da die eingereichten Unterlagen einem Bewertungsgremium vorgestellt werden, erklären sich die Bieter damit einverstanden, dass die Angebote und die darin enthaltenen – auch personenbezogenen – Daten an das zuständige Gremium zu vorbezeichnet beschriebenem Zweck weitergegeben werden. Die eingereichten Bewerbungs- und Angebotsunterlagen werden nicht zurückgesandt. Die Teilnahme der Bewerber an der Angebotsöffnung ist ausgeschlossen.

Die Stadt Cottbus/Chóśebuz behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn für die Stadt Cottbus/Chóśebuz kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist oder das Nutzungskonzept nicht den städtebaulichen Zielvorgaben entspricht. Nachfragen zu dem Grundstück werden unter Tel.-Nr. 0355-612 2960 beantwortet.

Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie unter: www.cottbus.de/datenschutz

Cottbus/Chóśebuz, 20.01.2026
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Sarah Marose
amt. Fachbereichsleiterin Immobilien

Verkaufsfläche

Rahmenplan mit Verkaufsfläche und B-Plan