Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz
Fachbereich Immobilien
Öffentliche Bekanntmachung
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz beabsichtigt, nachfolgende Liegenschaft in
Cottbus/Chóśebuz zum Höchstgebot mit Vorgabe Mindestgebot (Verkehrswert) zu veräußern.
Bonnaskenplatz/ Ewald-Haase-Straße:
Bei dem Grundstück handelt es sich um ein unbebautes Eckgrundstück in der Gemarkung Brunschwig, Flur 56, Flurstück 219, mit einer Größe von ca. 375 m² (noch zu vermessende Teilfläche). Das Flurstück befindet sich im Innenbereich gemäß § 34 BauGB und ist im derzeit in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplan (FNP) als „Gemischte Baufläche“ dargestellt.
Der Erwerber hat auf eigene Kosten den vorhandenen Gehweg neu anzuordnen sowie den bestehenden Leitungsbestand, insbesondere Strom- und Gasleitungen, erforderlichenfalls zu verlegen. Hierzu ist vor der notariellen Beurkundung eine entsprechende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Stadt Cottbus/Chóśebuz abzuschließen.
Mindestgebot: 87.000,00 € (Verkehrswert lt. Gutachten der kommunalen Bewertungsstelle vom 25.08.2026)
Kaufgebote mit Unterlagen für das Grundstück sind in einem verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag mit dem deutlichen Vermerk:
Kaufpreisgebot „Bonnaskenplatz/Ewald-Haase-Straße“
bis 11.12.2026 an die Stadtverwaltung Cottbus/Chóśebuz, Fachbereich Immobilien, ausschließlich Neumarkt 5 in 03046 Cottbus/Chóśebuz zu richten. Dem Kaufgebot ist ein Nutzungskonzept beizufügen. Die Aufwendungen der Bieter werden nicht erstattet. Bei Abgabe eines Gebotes von Unternehmen ist den Unterlagen ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister hinzuzufügen.
Dem Kaufgebot ist ein Finanzierungskonzept (Selbstauskunft) und für fremdfinanzierte Kaufpreisanteile ergänzend die Finanzierungszusage eines Kreditinstitutes, welches der deutschen Bankenaufsicht unterliegt, beizulegen.
Die Stadt Cottbus/ Chóśebuz behält sich vor, zu Ihrer Legitimation die Vorlage eines amtlichen Identitätsnachweises zu verlangen, aus dem sich Name, Geburtsort, Geburtsdatum und die ausstellende Behörde des Dokumentes ergeben.
Es handelt sich bei dieser Ausschreibung um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Kaufgeboten. Die Bestimmungen der VOL/VOB finden keine Anwendung. Die Stadt Cottbus/Chóśebuz behält sich vor, das Veräußerungsverfahren aufzuheben, wenn für die Stadt Cottbus/Chóśebuz kein wirtschaftliches Ergebnis zu erkennen ist oder das Nutzungskonzept nicht den städtebaulichen Zielvorgaben entspricht. Nachfragen zu dem Grundstück werden unter Tel.-Nr. 0355-612 2202 beantwortet. Auf Anfrage sind Besichtigungen möglich.
Datenschutzrechtliche Hinweise finden Sie unter: www.cottbus.de/datenschutz
Cottbus/Chóśebuz, 07.11.2026
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Sarah Marose
amt. Fachbereichsleiterin Immobilien