Die Bundesagentur für Arbeit weist darauf hin, dass Familien mit Kindern mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen auch über das 25. Lebensjahr hinaus Anspruch auf Kindergeld haben. Damit soll die finanzielle Unterstützung für betroffene Familien langfristig gesichert und die gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung gestärkt werden.
Grundlage für den fortbestehenden Anspruch ist, dass die Behinderung bereits vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist und das betroffene Kind aufgrund der Behinderung nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten. Zudem muss weiterhin eine anspruchsberechtigte Person vorhanden sein, die das Kindergeld erhält.
Die Bundesagentur für Arbeit betont, dass das Kindergeld eine wichtige finanzielle Entlastung für Familien darstellt, die oftmals über viele Jahre hinweg eine besondere Verantwortung tragen. Gerade bei erwachsenen Kindern mit Behinderung entstehen häufig zusätzliche Aufwendungen, die durch diese Leistung zumindest teilweise abgefedert werden können.
Der Antrag auf Kindergeld ist beim zuständigen Kindergeldservice der Familienkasse einzureichen. Die Bundesagentur für Arbeit stellt hierzu umfassende Informationen sowie die erforderlichen Formulare zur Verfügung und bietet bei Bedarf auch persönliche Beratung an.
„Viele Familien wissen nicht, dass der Anspruch auf Kindergeld in diesen Fällen über das 25. Lebensjahr hinaus bestehen kann. Deshalb ist es wichtig, über diese Möglichkeit zu informieren und den Zugang zu den Leistungen so einfach wie möglich zu gestalten“, so ein Sprecher der Bundesagentur für Arbeit.
Weitere Informationen sowie Antragsformulare sind online unter www.arbeitsagentur.de erhältlich.