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Stellungnahme zum Referentenentwurf des 1. Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG)

Die Gleichstellungsbeauftragte, die Kinder- und Jugendbeauftragte sowie der Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen der Stadt Cottbus/Chóśebuz haben eine gemeinsame Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) abgegeben.

Die Beauftragten begrüßen grundsätzlich das Ziel der Reform, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiv weiterzuentwickeln und Leistungen stärker „aus einer Hand“ zu gewähren. Die angestrebte Gesamtzuständigkeit für junge Menschen mit und ohne Behinderung wird als wichtiger Schritt zur Reduzierung von Schnittstellen bewertet.

Gleichzeitig weisen sie darauf hin, dass es sich um einen tiefgreifenden Systemumbau handelt, der erhebliche Auswirkungen auf die kommunale Praxis haben wird. Entscheidend sei, dass sich die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien tatsächlich verbessert und gleichberechtigte Teilhabe gesichert wird.

Inklusion muss Leitprinzip bleiben

Aus Sicht der Beauftragten muss die Reform konsequent an der gleichberechtigten Teilhabe aller jungen Menschen ausgerichtet werden. Insbesondere Kinder und Jugendliche mit Behinderungen sowie junge Menschen in belasteten Lebenslagen dürfen nicht benachteiligt werden. Inklusion dürfe nicht auf Zuständigkeitsfragen reduziert werden, sondern müsse sich an den individuellen Bedarfen orientieren.

Kritische Punkte des Gesetzentwurfs

Die Stellungnahme benennt mehrere zentrale Kritikpunkte:

  • Gefahr der Einschränkung individueller Leistungsansprüche, insbesondere im Bereich der Eingliederungshilfe
  • Unklare Regelungen bei der Zusammenführung von Leistungen
  • Risiken durch den Vorrang von Infrastrukturangeboten, die individuelle Bedarfe verdrängen könnten
  • Herausforderungen bei der kommunalen Umsetzung, insbesondere hinsichtlich Personal- und Finanzressourcen

Zudem wird betont, dass Leistungen frühzeitig und präventiv gewährt werden müssen und nicht durch restriktive Zugangskriterien eingeschränkt werden dürfen.

Forderungen für das weitere Gesetzgebungsverfahren

Die Beauftragten empfehlen, im weiteren Verfahren insbesondere:

  • die konsequente Bedarfsorientierung gesetzlich abzusichern,
  • individuelle Leistungsansprüche zu stärken,
  • sowie die Regelungen klarer und praxisgerechter auszugestalten.

Ziel müsse eine Kinder- und Jugendhilfe sein, die allen jungen Menschen eine echte, gleichberechtigte und verlässliche Teilhabe ermöglicht.

Hintergrund

Die Stellungnahme wurde von den Beauftragten der Stadt Cottbus/Chóśebuz in ihrer Funktion als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses eingebracht. 


Kontakt:
Stadt Cottbus/Chóśebuz
Büro des Oberbürgermeisters
Neumarkt 5, 03046 Cottbus
E-Mail: beauftragte@cottbus.de

 

Gemeinsame Stellungnahme der Beauftragten RefE-1.KJHSRG