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Reform der Kinder- und Jugendhilfe: Mitarbeit an gemeinsamer Stellungnahme des DSGT

Der Beauftragte wirkt als Mitglied der SGB VIII-Kommission des Deutscher Sozialgerichtstag (DSGT) aktiv an den fachlichen Beratungen zur Reform der Kinder- und Jugendhilfe mit. Gemeinsam mit weiteren Mitgliedern der Kommission wurde eine umfassende Stellungnahme zum Referentenentwurf des Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) erarbeitet und beschlossen.

Die gemeinsame Stellungnahme erkennt das Ziel an, die Zuständigkeiten für junge Menschen mit und ohne Behinderung stärker zusammenzuführen und bestehende Schnittstellen im Hilfesystem zu reduzieren. Positiv hervorgehoben werden unter anderem Ansätze zur Vereinheitlichung der Hilfe- und Leistungsplanung.

Gleichzeitig positioniert sich der DSGT in mehreren zentralen Punkten kritisch gegenüber dem Entwurf. Insbesondere wird davor gewarnt, individuelle Rechtsansprüche zugunsten pauschaler Infrastruktur- und Regelangebote zurückzudrängen. Aus Sicht des DSGT besteht die Gefahr, dass fachliche Bedarfe künftig stärker unter fiskalischen Gesichtspunkten bewertet werden und notwendige Hilfen nicht mehr ausreichend bedarfsdeckend ausgestaltet sind.

Kritisch bewertet werden zudem:

  • die Einführung des Kriteriums der „Wesentlichkeit“ bei Leistungen der Eingliederungshilfe,
  • die geplante Vorrangregelung für infrastrukturelle Angebote,
  • unklare Regelungen für junge Volljährige mit Behinderung,
  • sowie die fehlende konsequente Zuordnung der Kinder- und Jugendhilfe zur Sozialgerichtsbarkeit.

 

Die vollständige Stellungnahme des Deutschen Sozialgerichtstags wurde am 16. April 2026 veröffentlicht.

Stellungnahme DSGT zum RefE 1. KJHSRG