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Kinderschutz bei Reform der Grundsicherung sichern

Im Zuge der geplanten Weiterentwicklung des Bürgergeldes zur „Neuen Grundsicherung“ wird derzeit über verschärfte Sanktionsregelungen diskutiert. Zahlreiche Fachverbände warnen vor negativen Folgen für Kinder in betroffenen Familien. Der Beauftragte des Oberbürgermeisters für die Belange von Menschen mit Behinderung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Existenzminimum von Kindern in jedem Fall geschützt werden muss. Sanktionen gegenüber Eltern dürften nicht dazu führen, dass sich die Lebensbedingungen von Kindern verschlechtern. Besonders zu berücksichtigen sei, dass Familien mit Behinderungen einem erhöhten Armutsrisiko ausgesetzt sind. Dies betrifft sowohl Eltern mit einer Behinderung als auch Familien mit Kindern mit Behinderung, die häufig mit zusätzlichen finanziellen und strukturellen Belastungen konfrontiert sind.

Die vorliegenden Vorschläge sehen unter anderem erweiterte Leistungskürzungen bis hin zum vollständigen Leistungsentzug vor. Fachlich wird kritisiert, dass Kinder hiervon mittelbar betroffen sind, obwohl sie keine Verantwortung für mögliche Pflichtverletzungen tragen. Zudem bestehe die Gefahr, dass sozialrechtliche Sanktionen vermehrt Kinderschutzverfahren auslösen und damit zusätzliche Belastungen für Familien sowie die Jugendhilfe entstehen.

Aus kommunaler Sicht sei es daher entscheidend, präventive Unterstützungsangebote zu stärken und soziale Teilhabe zu sichern, anstatt Risiken durch verschärfte Sanktionen zu erhöhen.

Fazit: Der Schutz von Kindern müsse bei allen gesetzlichen Änderungen oberste Priorität haben.

Zwischenruf Bürgergeldreform