Das Urteil des Sozialgerichts Lüneburg stärkt die Rechte von Familien mit schwerbehinderten Kindern und sichert ihnen Assistenzleistungen auch im häuslichen Umfeld zu. Nach einem vierjährigen Rechtsstreit hat das Sozialamt Lüneburg der klagenden Familie zugestimmt und entschieden, dass Kinder, die in Familienhaushalten leben, Anspruch auf Assistenzleistungen an Nachmittagen haben, die sie zuhause verbringen. Die Familie hatte zuvor die Betreuung ihres schwerbehinderten Sohnes durch eine Diplom-Sozialarbeiterin über die Verhinderungspflege finanziert. Im Rahmen des Prozesses forderte sie nun von der Eingliederungshilfe eine feste Zusicherung solcher Leistungen im häuslichen Bereich und gewann den Rechtsstreit.
Das Kernurteil besagt: Schulkinder im Familienhaushalt können Assistenzleistungen während ihrer Nachmittage zuhause erhalten. Zwar umfasst die allgemeine Unterhaltspflicht der Eltern nach § 1601 BGB auch pflegerische und medizinische Versorgung, jedoch geht der behinderungsbedingte Bedarf an Unterstützung darüber hinaus. Dementsprechend ist der Eingliederungshilfeträger verpflichtet, diese speziellen Leistungen bereitzustellen. Besonders hervorzuheben ist dabei, dass Kindern nicht zugemutet werden darf, den Familienhaushalt zugunsten einer anderen Wohnform zu verlassen, um Unterstützung zu erhalten.
Dieses Urteil stellt einen wichtigen Erfolg für die klagende Familie sowie einen Hoffnungsschimmer für zahlreiche andere Familien dar, die sich in vergleichbaren Situationen befinden. Ihr langjähriger Einsatz verdient großes Lob und zeigt den Weg für zukünftige Ansprüche auf.
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