Am 20. und 21. Oktober 2025 kamen Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte zu einer Klausurtagung zusammen, bei der sie sich unter anderem über den neunten Altersbericht austauschten. Ein Thema wurde von allen Teilnehmenden als besonders wichtig eingestuft: Die Altenhilfe gemäß § 71 SGB XII sollte zu einer kommunalen Pflichtaufgabe werden, ähnlich wie die Jugendhilfe nach dem SGB VIII.
Die Jugendhilfe stellt eine zentrale kommunale Pflichtaufgabe dar, die darauf abzielt, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu unterstützen und ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern. Angesichts der demografischen Veränderungen und der zunehmenden Herausforderungen im Bereich der Altentherapie und Altenpflege sollte auch die Altenhilfe als kommunale Pflichtaufgabe betrachtet werden.
Aktuell liegt die Verantwortung für die Altenhilfe bei den Kommunen auf freiwilliger Basis. Dies führt dazu, dass in einigen Regionen adäquate Versorgungsangebote für ältere Menschen fehlen, während andere Kommunen umfassende Programme etabliert haben. Ein verbindlicher Rahmen für die Altenhilfe würde nicht nur die Qualität der angebotenen Dienstleistungen nachhaltig verbessern, sondern auch die Planbarkeit und Transparenz für Betroffene und deren Angehörige erhöhen.
Die Anerkennung der Altenhilfe als kommunale Pflichtaufgabe könnte zudem dazu beitragen, die soziale Integration älterer Menschen zu fördern und ihre Lebensqualität zu erhöhen. Daher erscheint es notwendig, die politische Diskussion über die zukünftige Gestaltung der Altenhilfe in den Kommunen offensiv voranzutreiben und eine gerechte, flächendeckende Versorgung sicherzustellen.