Cottbus/Chóśebuz, Zuwanderungsstadt im Süden Brandenburgs

Cottbus/Chóśebuz ist stark von Zuwanderung geprägt. Mittlerweile hat die Stadt einen Ausländeranteil von über acht Prozent. Dazu gehören Geflüchtete, zugewanderte Menschen (beispielsweise aus EU-Ländern, Spätaussiedler) sowie Studierende und Menschen mit Migrationsbiografie aus vergangenen Jahrzehnten (wie Vietnamesen, Chilenen und jüdische Zuwanderer). Die syrische Gemeinschaft ist mittlerweile auf über 2.000 Personen angewachsen.

Mit der verstärkten Zuwanderung von geflüchteten Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten dieser Welt seit Ende des Jahres 2014 steht Cottbus/Chóśebuz vor bisher nicht gekannten Herausforderungen. Menschen mit Migrations- und Fluchtbiografie aus über 20 Ländern werden auf Dauer oder zumindest für lange Zeit in Cottbus/Chóśebuz leben.

Das Cottbuser Integrationskonzept soll für die Organisation und Gestaltung dieses Zusammenlebens den Rahmen und die Ziele vorgeben. Die Zielstellung lässt sich auf folgende Fragen fokussieren:

  1. Wie wollen wir in Cottbus/Chóśebuz unser Zusammenleben gemeinsam gestalten?
  2. Was muss durch wen getan werden, um die Integration von zugewanderten Menschen zu befördern?

Ziele einer gelingenden Integrationsarbeit

Die Integration zugewanderter Menschen ist ein langwieriger Prozess, der das Gemeinwesen auf allen Ebenen und mit allen verfügbaren Ressourcen fordert. Die Cottbuser*innen, unabhängig davon, ob alteingesessen oder neu zugewandert, sind in diesem Prozess gleichermaßen beteiligt. Allen Beteiligten ist dabei bewusst, dass das Lernen der deutschen Sprache Voraussetzung für jegliche Teilhabe, insbesondere für den Zugang zu Bildung und zum Arbeitsmarkt ist.

Das Integrationskonzept beschreibt die Erfordernisse einer gelingenden Integration in Cottbus/Chóśebuz mit sechs Zielen, die sich wechselseitig bedingen und je nach Zielgruppe unterschiedliche Wichtungen erhalten:

  1. Schaffung und Stabilisierung einer für alle nutzbaren Beratungsstruktur

    Über einen längeren Zeitraum brauchen die zugewanderten Menschen einen niedrigschwelligen Zugang zu Beratungsleistungen, die ihnen die Integration in das Gemeinwesen erleichtern. Das sind insbesondere Leistungen der Fachberatungsdienste, der Beratung für den Umgang mit Behörden und spezielle Beratungen, beispielsweise für Gesundheitsbelange oder Fragen der Unterbringung von Kindern in Kita und Schule.

  2. Bildung als Zugang zur Gesellschaft

    Formale Bildung (Kita, Schule, Universität, Betrieb) und non-formale Bildung (Familie, Verein, Kirche, Medien) sind für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben unerlässlich. Insbesondere ist die herkunftsbedingte Bildungsbenachteiligung der zugewanderten Menschen mit geeigneten Maßnahmen auszugleichen. Der individuell abgestimmte Zugang zu Bildung hat einen hohen Stellenwert, der gesteuert werden muss.

  3. Integration in Arbeit – wesentliche Lebensgrundlage

    Erwerbsarbeit besitzt große Integrationskraft und bildet die materielle Lebensgrundlage. Sie gibt dem Alltag Struktur, ermöglicht Kommunikation und fördert damit entscheidend den sozialen Zusammenhalt

  4. Gestaltung des sozialen Umfeldes, Wohnen, Gesundheit

    Im täglichen Zusammenleben spielen neben Werten wie Solidarität und Mitmenschlichkeit auch Umgangsformen und Gebräuche eine wichtige Rolle. Deshalb hat die Stadtteilarbeit eine besondere Bedeutung für das Zusammenleben der Menschen. Darüber hinaus sind insbesondere für die Menschen mit Fluchterfahrungen die Belange der Gesundheitsversorgung, hier besonders im psychosozialen Bereich, von hoher Bedeutung. Für jeden geflüchteten Menschen ist das Erleben von Verfolgung, Krieg und Flucht eine einschneidende Erfahrung, die oft mit psychischen Störungen, vor allem posttraumatischen Belastungsreaktionen, einhergeht.

  5. Organisation von Beteiligung und Teilhabe

    Teilhabe gelingt am besten als zweiseitiger Prozess. Es gibt eine Reihe von Organisationen oder Zusammenschlüssen von Menschen, die auf eine eigene Migrationsbiographie verweisen können und deshalb in der Lage sind, am besten über die Bedarfe und die Ausrichtung von Integration befinden können. Dafür müssen die entsprechenden Rahmenbedingungen vorhanden sein. Das können formalisierte Festlegungen sein, wie die Etablierung eines Migrationsbeirates oder auch die lebensweltnahe Einbeziehung von Migrant*innen in das Gemeinwesen, in Sport, Kultur und Freizeit.

  6. Einzelne zugewanderte Menschen brauchen besonderen Schutz

    Gewaltschutzkonzepte bilden nur einen Teil des Schutzbedarfs geflüchteter Menschen ab. Diese richten sich in erster Linie auf Frauen und Kinder als Betroffene bzw. Opfer. Aber die Schutzerfordernisse betreffen auch Menschen, die sexualisierte oder Beziehungsgewalt sowie rassistische Gewalt und diskriminierende Behandlung erleben.

Das Integrationskonzept der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist als dynamische Prozessbegleitung der Integration zugewanderter Menschen zu verstehen. Die aktuelle Situation wird deshalb ausschließlich digital unter www.cottbus.de/integration abgebildet.

Die permanente Aktualisierung des digital angelegten Konzeptes wird durch die Integrationsbeauftragte der Stadt Cottbus/Chóśebuz gesichert.