Die Integration von jungen zugewanderten Menschen ohne deutscher Staatsbürgerschaft in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen, wie Tagespflege, Kita, Schule und in die verschiedenen Formen der beruflichen Bildung gilt analog der Förderung deutscher Kinder im Rahmen von Kita- und Schulgesetz des Landes Brandenburg (KitaG und BbgSchulG).
Besondere Bedarfe werden zum Teil durch eigene Verordnungen und Richtlinien berücksichtigt.