Bestimmte Menschengruppen sind aufgrund von Zuschreibungen oder aufgrund von strukturellen Bedingungen eingeschränkter in ihrer Bewegung oder haben einen eingeschränkteren Zugang zu gesellschaftlicher Teilhabe. Um für diese Gruppen gleiche Ausgangsbedingungen zu schaffen - insbesondere im Sinne einer Chancengerechtigkeit - müssen die besonderen Bedarfe in den Blick genommen und adäquate Unterstützungs- und mitunter auch Schutzstrukturen geschaffen werden.
Für die Zielgruppe der geflüchteten und asylsuchenden Menschen hat die EU in ihrer Aufnahmerichtlinie den Versuch einer Definition unternommen und ihre Mitgliedstaaten aufgefordert für diese Menschen und ihre besonderen Bedarfe zu sorgen, insbesondere mit Blick auf eine adäquate medizinische Versorgung und Unterbringung. Die Zielgruppe der besonders Schutzbedürftigen wird im Artikel 21 der EU- Aufnahmerichtlinie (2012/33/EU) wie folgt beschrieben:
"Minderjährigen, unbegleitete Minderjährige, Behinderte, ältere Menschen, Schwangere, Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern, Opfern des Menschenhandels, Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen und Personen, die Folter, Vergewaltigung oder sonstige schwere Formen psychischer, physischer oder sexueller Gewalt erlitten haben, wie z. B. Opfer der Verstümmelung weiblicher Genitalien"
Für diese Personen ist durch die Mitgliedsstaaten dafür Sorge zu tragen, dass besonderen Bedarfen bei der Aufnahme sowie bei der Unterstützung Rechnung getragen wird. Dieser Grundsatz wird von den Bundesländern auf die Kommunen übertragen.
Gewaltschutz
Gewaltschutzkonzepte fokussieren in erster Linie auf Frauen und Kinder als Betroffene und / oder Opfer von Gewalt. Dabei werden auch alleinreisende Männer oder Personen mit insbesondere nicht heterosexueller Orientierung sowie Menschen mit einer Geschlechtsidentifikation außerhalb der Binarität von Frau und Mann Opfer oder sind betroffen. Neben sexualisierter oder Beziehungsgewalt erleben viele Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit oder mit einer assoziierten Migrationsbiographie rassistische Gewalt und diskriminierende Behandlung. Dementsprechend sind Gewalt und Gewaltschutzkonzepte weiter zu fassen.
Ein Gewaltschutzkonzept der Stadt Cottbus/Chóśebuz fokussiert sich auf folgende Aspekte:
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Vorgaben des Landes Brandenburg im Rahmen des Landesaufnahmegesetzes (LAufnG) und derer Durchführungsverordnung (LAufnGDV)
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Gewaltschutz für Frauen in Flüchtlingsunterkünften
(Handreichung des Landes Brandenburg, MASGF) -
Ein Verfahren zur Bestimmung, Unterbringung und adäquaten Versorgung der Gruppe "besonders Schutzbedürftiger" nach EU Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) ist ebenfalls mit mehreren Akteuren in Arbeit
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Meldung, Beratung und Betreuung nach rassistischen und rechtsextremen
Übergriffen durch die Opferperspektive und die
Antidiskriminierungsberatung Brandenburg
(nur mit Zustimmung der betroffenen Personen).