Ein unbegleiteter minderjähriger Ausländer ist nach der Definition des achten Sozialgesetzbuchs „ein ausländisches Kind oder ein ausländischer Jugendlicher", der „unbegleitet nach Deutschland kommt" und bei dem sich keine „Personensorgeberechtigten noch Erziehungsberechtigte im Inland aufhalten." Als „minderjährig" gilt in Deutschland, gemäß zivilrechtlicher Bestimmungen, jede Person unter 18 Jahren.
Detaillierte Ausführungen zu unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen in Cottbus/Chóśebuz finden sich im Umsetzungskonzept für die Migrationssozialarbeit der Stadt Cottbus.
Weitere Informationen zum Thema finden sich auf der Seite des Bundesfachverbands unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge.
Kontakt:
E-Mail: jugendamt@cottbus.de
Aufnahme und Unterbringung
Die zuständige Landesverteilstelle in Brandenburg beim Ministerium für Bildung, Jugend und Soziales weist die Minderjährigen einem Jugendamt im Land Brandenburg nach einem bestimmten Verteilschlüssel zu.
In Cottbus werden die unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen in Jugendhilfeeinrichtungen mit und ohne integrativen Ansatz untergebracht. Ein Clearing erfolgt dann entsprechend in ambulanter oder stationärer Form in den jeweiligen Einrichtungen.
Das Clearing dient der Entwicklung einer tragfähigen Perspektive. Um diese Perspektiven der unbegleiteten minderjährigen Ausländer*innen zu entwickeln, müssen entsprechend einige Aspekte abgeklärt werden, wie u.a. die Gesundheitsversorgung, die Klärung der Familiensituation, aufenthaltsrechtliche und asylrechtliche Entscheidungen, die Vormundschaftsbestellung und die Klärung der Lebenssituation vor und während der Flucht. Daran anschließend sollte eine umfassende Perspektiventwicklung erfolgen, die auch die schulische Bildung und Ausbildung umfasst.
Vormundschaften
Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter definiert in ihren Handlungsempfehlungen zum Umgang mit unbegleiteten Minderjährigen den Vormund wie folgt:
„Der Vormund ersetzt die Personensorgeberechtigten der unbegleiteten Minderjährigen. Das bedeutet, er nimmt all die Aufgaben wahr, die bisher von den Personensorgeberechtigten erfüllt wurden oder hätten erfüllt werden müssen. Zusammengefasst ist der Vormund
- persönlicher Ansprechpartner,
- gesetzlicher Vertreter,
- Personensorgeberechtigter,
- Entwickler von Lebensperspektiven,
- Mitwirkender im Hilfeplanverfahren und
- erster Ansprechpartner im asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren."
In Cottbus/Chóśebuz übernehmen vorrangig Amts- und Einzelvormünder die Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen. Die Amtsvormünder liegen in der Zuständigkeit des Jugendamtes. Die Einzelvormünder sind hingegen ehrenamtlich und haben sich in Cottbus selbstorganisiert. Der Verein Perspektiven Cottbus e.V. hat bis Ende des Jahres 2017 monatlich einen Stammtisch organisiert.
Perspektiven Cottbus e.V. steht Menschen, die an einer Vormundschaft für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen interessiert sind, jederzeit zur Verfügung.
Kontakt:
Perspektiven Cottbus e.V.
Postfach 100223
03002 Cottbus
E-Mail: kontakt@perspektiven-cottbus.de
www.perspektiven-cottbus.de