In der Stadt Cottbus/Chóśebuz wird bei der Identifizierung besonders schutzbedürftiger Menschen im Asylverfahren in „leicht zu identifizierende" und „schwer zu identifizierende" Gruppen unterschieden.
Leicht zu identifizieren sind beispielsweise Minderjährige (unbegleitet und begleitet), Schwangere und alleinerziehende Personen. Ihre besonderen Bedarfe werden erfasst und die medizinische Versorgung und eine adäquate Unterbringung entsprechend organisiert.
Schwerer als besonders schutzbedürftig zu identifizieren sind Menschen, bei denen die unbestimmten Rechtsbegriffe wie „Behinderte", „ältere Menschen", Personen mit schweren körperlichen Erkrankungen, Personen mit psychischen Störungen folgen. Oder bei denen eine besondere Schutzbedürftigkeit erst durch eine lange Beratungs- und Vertrauensarbeit festgestellt werden kann, wie beispielweise bei Opfern von Menschenhandel oder Opfer von Genitalverstümmelung und Folter. Für diese Gruppen sind besondere Identifizierungsverfahren in Cottbus etabliert worden.
Die Stadt Cottbus/Chóśebuz hat neben den in der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) definierten Gruppen der besonders Schutzbedürftigen noch die Gruppe der Personen im Blick, die von Zwangsehe und Minderjährigenehe betroffenen sind. Hier muss jedoch ein besonderes Verfahren gemeinsam mit dem Frauenhaus Cottbus und dem Jugendamt entwickelt werden.
Weitere Informationen zum Verfahren zur Identifizierung besonders schutzbedürftiger Menschen in finden sich im Umsetzungskonzept für die Migrationssozialarbeit in Cottbus.