Unterschriften Beglaubigung
Details
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Hinweise
Eine Unterschrift darf nur beglaubigt werden, wenn sie in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft entweder persönlich
vollzogen oder persönlich anerkannt wird.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
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