Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern
Details
Ändern sich die Halterdaten oder Fahrzeugdaten Ihres Pkw, Ihres Motorrads oder Ihres Anhängers, müssen Sie dies Ihrer zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde mitteilen.
Halterdaten verändern sich bei der Änderung des Namens, zum Beispiel durch Heirat. Auch bei einem Umzug müssen Sie die Änderung der Anschrift der Zulassungsbehörde mitteilen.
Technische Daten verändern sich zum Beispiel bei:
Änderungen der Fahrzeugklasse
Änderung von Hubraum, Nennleistung, Kraftstoffart oder Energiequelle
Erhöhung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit, wenn diese fahrerlaubnis- oder zulassungsrelevant ist
Änderung der zulässigen Achslasten, der Gesamtmasse, der Stütz- oder der Anhängelast
Erhöhung der Fahrzeugabmessungen, ausgenommen bei Pkw und Krafträdern
Änderung der Sitz- oder Stehplatzzahl bei Kraftomnibussen
Änderungen der Abgas- oder Geräuschwerte, sofern sie sich auf die Kraftfahrzeugsteuer oder Verkehrsverbote auswirken
Veränderungen am Fahrzeug
Je nach Änderung stellt die Zulassungsbehörde Ihnen
neue Zulassungspapiere und
bei einem Kennzeichenwechsel auch neue Stempelplaketten für Ihr Fahrzeug aus.
Sie können Ihre Zulassungsbehörde persönlich aufsuchen oder eine Vertretung beauftragen. Zudem können Sie die Änderung auch online vornehmen.
Die Halterdaten sind auch in der Zulassungsbescheinigung Teil II eingetragen. Daher müssen Sie dort zum Beispiel Namensänderungen eintragen lassen. Des Weiteren sind Sie verpflichtet, technische Änderungen am Fahrzeug anzugeben, durch die sich die EG-Fahrzeugklasse, der Hubraum, die Nennleistung, die Kraftstoffart oder die Energiequelle ändern.
Bei der Außerbetriebsetzung, der Umkennzeichnung und beim Wechsel der Kennzeichenart sind die amtlichen Kennzeichenschilder von der Zulassungsstelle zu entwerten, indem die amtlichen Siegelplaketten entfernt werden.
Sollten Sie den Landkreis, die kreisfreie Stadt oder das Bundeland wechseln, haben Sie die Möglichkeit das bisherige Kennzeichen mitzunehmen. Dieses haben Sie der Zulassungsbehörde an Ihrem neuen Wohnort unverzüglich mitzuteilen, da wegen Ihrer neuen Anschrift eine Änderung der Zulassungspapiere erforderlich ist
Online-Dienste
Kosten
Land Brandenburg:
Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.
Fristen
Wenn sich Fahrzeugdaten oder Halterdaten ändern, müssen Sie dies der zuständigen Zulassungsbehörde unverzüglich mitzuteilen.
Voraussetzungen
Ihre Halterdaten oder Fahrzeugdaten haben sich geändert.
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR haben.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr haben. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
Im Falle von technischen Änderungen müssen die erforderlichen Gutachten vorgelegt werden.
Unterlagen
falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel einen Personalausweis oder einen Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung;
gegebenenfalls gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
Zulassungsbescheinigung Teill II (bei Änderungen des Kennzeichens oder der Fahrzeugdaten)
gegebenenfalls Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
Bei Anhängern außerdem:
wenn vorhanden: Anhängerverzeichnis
Je nachdem, welche Änderung bei den Fahrzeug- oder Halterdaten erfolgt, müssen Sie unterschiedliche Dokumente zusätzlich vorlegen:
Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter bleibt gleich:
bei neuem Kennzeichen:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
Umzug in anderen Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
bei neuem Kennzeichen:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
alte Kennzeichenschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen
sofern bereits vorhanden: neue Kennzeichenschilder Kfz-Kennzeichen
bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weiter-geführt werden soll
Umzug innerhalb Zulassungsbezirk – Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter ändert sich:
bei neuem Kennzeichen:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
alte Nummernschilder zur Entwertung der Stempelplaketten
sofern bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch)-Kennzeichen
sofern bereits vorhanden: neue Nummernschilder Kfz-Kennzeichen
bei Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens:
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Mitteilung, dass das bisherige Kennzeichen weitergeführt werden soll
Bei Änderung der Fahrzeugdaten::
Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Bei Vertretung durch eine Dritte oder einen Dritten:
schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original; die oder der Bevollmächtigte selbst muss sich mit ihrem oder seinem gültigen Personalausweis beziehungsweise Reisepass ausweisen können.
Abhängig vom Einzelfall kann die Kfz-Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
bei Firmen zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug,
Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes.
Zusätzlich bei technischen Änderungen:
gegebenenfalls Gutachten einer/eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Technischen Dienstes oder einer Abnahmebestätigung einer Prüfingenieurin/eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation,
gegebenenfalls Betriebserlaubnis des Teile-Herstellers,
bei Änderung der Fahrzeugart zusätzlich eine neue elektronische Versicherungsbestätigung
Verfahrensablauf
Nach dem Eintritt der Änderung in Ihren Personendaten oder den technischen Angaben zum Fahrzeug geben Sie die zu ändernden Daten mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde an. Dort werden Ihnen gegebenenfalls neue Zulassungspapiere ausgehändigt.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
Auf diese Weise kann das Onlineformular ordnungsgemäß angezeigt und erfolgreich ausgefüllt werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die aufgetretenen technischen Probleme schnellstmöglich zu beheben.