Zulassungsbescheinigung Teil I Ersatz
Details
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als ein Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, der ehemalige Fahrzeugschein. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer daher immer bei der Fahrt mitführen. Alternativ können Sie auch den digitalen Fahrzeugschein, der in der iKFZ-App bereitgestellt wird, vorzeigen.
Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:
Verlust
Diebstahl
Unleserlichkeit
Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, kann die Zulassungsbehörde eine Erklärung an Eides statt verlangen, dass Ihre Aussagen zutreffend sind.
Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen persönlich zu Ihrer zuständigen Zulassungsstelle gehen.
Wird nach Verlust einer Zulassungsbescheinigung Teil I eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgefertigt und wird die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil I wieder aufgefunden, so hat der Halter oder Eigentümer diese unverzüglich bei der zuständigen Zulassungsbehörde abzugeben.
Online-Dienste
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Nr. 225 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Fristen
Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.
Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit Versicherung an Eides statt
bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
vorhandene Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemals: Fahrzeugbrief)
Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung nach der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
gegebenenfalls:
bei Vertretung durch eine andere Person: schriftliche Vollmacht und gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
Bearbeitungsdauer
Liegen die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig vor, fertigt die Zulassungsbehörde das Ersatzdokument sofort aus.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Wichtige Information:
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