Kommunale Sporthalle, Anmietung
Details
Schulische Sporthallen sowie Sportplätze können außerhalb der Schulzeit von Dritten zu Trainingszwecken oder für Einzelveranstaltungen gemietet werden. Die Benutzung bedarf einer schriftlichen Genehmigung und ist nur für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer gestattet.
Die Sporthallenbelegung gibt einen Überblick über die Nutzung der Sportanlagen der Kommunalverwaltung
Rechtsgrundlagen
Entgeltordnung für die Nutzung von Sporthallen und Sportplätzen der Stadt Cottbus sowie des Sport- und Freizeitbades "Lagune"
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