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Ausnahmegenehmigung zur Verlängerung der Öffnungszeiten für Außengastronomie

Details

Besonders in den Sommermonaten bieten gastronomische Einrichtungen ihren Gästen gern einen Außenbereich zum Verweilen und zur Möglichkeit der Einnahme von Speisen und Getränken an. Solche Terrassen sind in Brandenburg genehmigungspflichtig. Möchte der Gastronom diese Terrasse über die gesetzlich festgelegten Zeiten betreiben, so ist beim Fachbereich Umwelt und Natur hierfür ein Antrag auf Verlängerung der Öffnungszeiten der Außengastronomie zu stellen. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.

Hinweise

Eine befristete Sondernutzungserlaubnis erteilt das zuständige Ordnungsamt, Bereich Gewerbeangelegenheiten.

Voraussetzungen

Vorliegen einer befristeten Sondernutzungserlaubnis für die Terrasse

Unterlagen

  • Vollständig ausgefüllter Antrag,

  • Lageplan der Terrasse,

  • Kopie der befristeten Sondernutzungserlaubnis der Terrasse

Verfahrensablauf

Der Antrag muss mindestens 21 Tage vor der geplanten Maßnahme gestellt werden.

Rechtsbehelf

Widerspruch

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