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Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen

Details

Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

Hierzu gehören u. a.

  • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
  • Gutachten nach dem Beihilferecht
  • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
  • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
  • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Gutachten nach dem Waffengesetz
  • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
  • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht

Hinweise

Untersuchungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, ist unbedingt eine rechtzeitige Absage erforderlich.

Voraussetzungen

Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit der Gesundheitsämter wird die amtsärztliche Untersuchung nur für die Antragsteller/innen durchgeführt, die ihren Wohnsitz in Cottbus haben.

Unterlagen

  • Personalausweis

  • Vorhandene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassungsberichte, Röntgenbefunde, Laborbefunde, EKG u. ä.)

  • Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamtes

  • Name und Anschrift der behandelnden Ärzte

  • Medikamentenplan

  • ausgefüllter Anamnesebogen

    Elektronische Datenträger (DVD/CD) können aus sicherheitstechnischen Gründen nicht verwendet werden.

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