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Bibliotheksausweis Ausgabe für juristische Personen

Details

Wenn Sie sich in einer Bibliothek mittels einer natürlichen Person angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht bis zu drei Bevollmächtigten, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Hinweise

  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek.

Voraussetzungen

juristische Person im Sinne der Gesetzgebung

Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
  • evtl. schriftlicher Nachweis der Zeichnungsberechtigung

Bearbeitungsdauer

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Verfahrensablauf

Einen Bibliotheksausweis für juristische Personen erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Versehen Sie das Antragsformular zusätzlich mit einem Dienst- bzw. Firmenstempel und den Unterschriften von maximal drei bevollmächtigen Personen.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

Rechtsgrundlagen

Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek

Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
Auf diese Weise kann das Onlineformular ordnungsgemäß angezeigt und erfolgreich ausgefüllt werden.

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