Zuschuss bei notwendiger auswärtiger Unterbringung von Berufsschülern an Berufsschulen beantragen
Details
Wenn Sie als Berufsschüler oder Berufsschülerin für die Zeit des Unterrichts an der Berufsschule eine auswärtige Übernachtung benötigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Unterstützung zu den entstandenen nachgewiesenen Unterkunftskosten und eine Verpflegungspauschale erhalten.
Kosten
keine
Voraussetzungen
Vorlage eines Berufsausbildungsvertrages nach BBiG oder HwO,
die besuchte und zuständige Berufsschule muss sich im Land Brandenburg oder in einem Land innerhalb der Bundesrepublik Deutschland befinden,
aufgrund der täglichen Fahrtzeit gemäß Nummer 3 Absatz 2 eine berufsschulnahe Unterkunft zu nutzen
und
sie müssen im Land Brandenburg berufsschulpflichtig gemäß § 39 Absatz 2 BbgSchulG oder berufsschulberechtigt gemäß § 39 Absatz 4 Satz 1 BbgSchulG sein
oder
der Ort ihres gewöhnlichen Aufenthalts befindet sich gemäß § 9 Abgabenordnung im Land Brandenburg, ihre Ausbildungsstätte liegt jedoch außerhalb des Landes Brandenburg und das Bundesland in dem sich die Berufsschule befindet, hat schriftlich bestätigt, dass es keine Zuschüsse für Unterkunft und Verpflegung gewährt (Ablehnungsbescheid)
Bearbeitungsdauer
in Abhängigkeit der vorliegenden Anträge: 6-8 Wochen
Verfahrensablauf
Die Unterstützung muss jeweils nach Ablauf eines Schulhalbjahres beantragt werden und wird dann bewilligt und ausgezahlt. Als Schulhalbjahre gelten für das Schuljahr 2025/2026 folgende Zeiträume (abweichend von den Schulferien):
erstes Schulhalbjahr 2025/2026: 01.08.2025 – 01.02.2026
zweites Schulhalbjahr 2025/2026: 01.02.2026 – 31.07.2026
Antragstellung
Der Antrag ist beim zuständigen Schulverwaltungsamt zu stellen. Für Schüler, die noch nicht volljährig sind, stellen die Eltern den Antrag. Bevor Sie ihn bei der zuständigen Stelle einreichen, müssen Sie ihn Ihrer Berufsschule vorlegen. Diese überprüft die Daten und bestätigt Ihre Anwesenheit an den beantragten Tagen.
Auszahlung
Wenn Ihnen die finanzielle Unterstützung gewährt wird, erfolgt die Auszahlung auf das von Ihnen angegebene Konto, Barauszahlungen sind nicht möglich.
Vorauszahlungen sind nur dann möglich, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Vorleistung der Unterkunftskosten nicht in der Lage sind. Wurden Ihnen Abschlagszahlungen gewährt, müssen Sie die tatsächlich entstandenen Kosten nachträglich nachweisen.
Rechtsgrundlagen
Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen an Schülerinnen und Schüler mit einem Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung zu den Kosten für Unterkunft und Verpflegung bei notwendiger auswärtiger Unterkunft (RL-Unterkunft-Verpflegung - RL-UV) vom 19.08.2025