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Gartenwasserzähler

Details

Diese Wasserzähler werden auf Antrag durch die beauftragte Dritte der Stadt, die LWG Lausitzer Wasser GmbH & Co.KG, auf Kosten des Gebührenpflichtigen zur Verfügung gestellt, erstmalig eingebaut und gemäß Eichfrist gewechselt.

Wassermengen, die nachweislich nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden, können bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgesetzt werden. 
Dies betrifft Wassermengen, die für Gartenbewässerung, den Betrieb eines Gartenteiches o.ä. verwendet werden. 

Die Mengen sind durch geeichte Wasserzähler zu ermitteln, die fest eingebaut sein müssen. 

Weiterführende Informationen

Abhängig von den jeweiligen Einbau- und Umbaukosten sollten Sie prüfen, ob die Beantragung und der Einbau eines Gartenwasserzählers wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
Auf diese Weise kann das Onlineformular ordnungsgemäß angezeigt und erfolgreich ausgefüllt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die aufgetretenen technischen Probleme schnellstmöglich zu beheben.