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Nutzungsrecht für eine Grabstelle Übertragung

Details

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

Kosten

Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.

Fristen

keine

Voraussetzungen

Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.

Unterlagen

Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung .

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Verfahrensablauf

Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.

Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
Auf diese Weise kann das Onlineformular ordnungsgemäß angezeigt und erfolgreich ausgefüllt werden.

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