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Durchführung einer Gebäudeeinmessung beantragen

Details

Wenn Sie auf einem Grundstück ein Gebäude errichten oder im Grundriss verändern (Anbau, Teilabriss), müssen Sie als Grundstücks- oder Gebäudeeigentümer die Einmessung des Gebäudes veranlassen. Durch die amtliche Gebäudeeinmessung wird Ihr bestehendes oder neu errichtetes Gebäude in das amtliche Liegenschaftskataster übernommen beziehungsweise sein Umring aktualisiert.

 

Kosten

Gebühren gemäß der Vermessungsgebührenordnung

Voraussetzungen

Ein Gebäude wurde errichtet oder der Grundriss des Gebäudes wurde verändert.

Sie können einen Antrag stellen, wenn Sie

  • Flurstückseigentümerin bzw. Flurstückseigentümer,
  • eine erbbauberechtigte Person,
  • eine Person mit Vollmacht (bevollmächtigt) oder Zustimmung der Eigentümerin bzw. des Eigentümers oder der erbbauberechtigten Person oder
  • eine Behörde in Erfüllung ihrer Aufgaben

sind.

Unterlagen

Für die Gebäudeeinmessung benötigen Sie:

  • Herstelleungswert der baulichen Anlagen

Für die Einmessungsbescheinigung benötigen Sie:

  • genehmigte Bauzeichnungen

  • Herstellungswert der baulichen Anlage (Amtlicher Lageplan mit Projekteintrag oder Objektbezogener Lageplan)

  • Antrag auf Durchführung einer Gebäudeeinmessung
  • Angaben zu dem betroffenen Grundstück / Flurstück

Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Auslastung der beteiligten Stellen

Verfahrensablauf

Antragstellung, Katasterbehörde oder Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erstellen maßgebliche Unterlagen, Übernahme der Gebäudeveränderung in das Liegenschaftskataster

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