Liegenschaftskarte Auskunft
Details
Für private Anwendungen oder eigene Planungen können Sie eine Auskunft aus dem BRANDENBURGVIEWER nutzen
Die Auskunft enthält unter anderem folgende Daten:
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Daten aus dem Liegenschaftskataster
- Flurstücksgrenzen
- Grenzpunkte
- Gebäudegrundrisse
- Tatsächliche Nutzung
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Kombinationen mit anderen Daten, zum Beispiel
- Luftbild
- Darstellung von Punktnummern.
Online-Dienste
Kosten
Die Gebühren für die Erteilung von Auskünften und Auszügen aus dem Liegenschaftskataster richten sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg.
Verfahrensablauf
Gehen Sie auf die Internetseite des BRANDENBURGVIEWERS.
Suchen Sie nach der Adresse oder geben Sie Ihr Flurstückskennzeichen ein.
Sie erhalten die Kartendarstellung.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz – BbgVermG) Artikel 1 des Gesetzes zur Strukturreform des amtlichen Vermessungswesens Vom 27.05.2009 - (GVBl. I S. 166), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19.06.2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32)
- Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung
Wichtige Information:
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