Flurstück Bildung durch Zusammenlegung
Details
Aus mehreren Flurstücke eines Grundstücks im Sinne des Grundbuchs entsteht ein oder mehrere neue Flurstücke.
Kosten
Es werden Gebühren nach der Vermessungsgebührenordnung erhoben.
Voraussetzungen
Die Flurstücksverschmelzung wird auf Antrag oder von Amts wegen ausgeführt. Anträge können von Grundstückseigentümern oder von Inhabern eines grundstücksgleichen Rechts gestellt werden. Mit deren Zustimmung kann auch ein anderer den Antrag stellen.
Bearbeitungsdauer
1-6 Monate
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Verschmelzung entweder im Zuge einer Liegenschaftsvermessung oder isoliert im Liegenschaftskataster.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Informationen
Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
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Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die aufgetretenen technischen Probleme schnellstmöglich zu beheben.