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Erdaufschluss Erlaubnis Erteilung

Details

Bohrarbeiten, die so tief in den Boden hineinreichen, dass sie die Bewegungen oder die Beschaffenheit des Grundwassers beeinflussen können, werden aus wasserrechtlicher Sicht als Erdaufschlüsse bezeichnet. Wenn Sie einen solchen Erdaufschluss für eine geothermische Nutzung planen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde vor Beginn der Arbeiten beantragen.

Eine Erlaubnis ist für folgende Vorhabenszwecke notwendig:

  • geothermische Nutzung mit vertikaler Erdwärmesonde,
  • geothermische Nutzung mit Grundwasserwärmepumpen-Anlagenbau und -betrieb,
  • geothermische Aufschlusszwecke (sonstige).

Sie können mit Ihrem Vorhaben erst beginnen, wenn Ihre zuständige Wasserbehörde die Erlaubnis erteilt hat.

Welche Wasserbehörde für Ihr Vorhaben zuständig ist, ergibt sich aus der Lage der vorgesehenen Bohrpunkte.

Hinweise

Die Gebühren werden entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (GebOMUGV) erhoben

Unterlagen

Gem. § 35 BbgWG sind die zur Beurteilung des Vorhabens erforderlichen Unterlagen mit den Antrag einzureichen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

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