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Festsetzung von Verkaufsveranstaltungen wie Wochen-, Jahr- oder Spezialmärkte beantragen

Hinweise

Vor der Antragstellung empfehlen wir eine telefonische Rücksprache mit der zuständigen Teamleitung, da so bereits im Vorfeld Probleme ausgeräumt werden können, die unter Umständen eine Bearbeitung Ihres Antrags verzögern könnten.
Da der Servicebereich Gewerbeangelegenheiten ebenfalls zuständige Stelle für das Veranstaltungs- und Flächenmanagement der Stadt Cottbus ist, erhalten Sie in einem Beratungsgespräch Hinweise zu etwaig notwendigen weiteren Erlaubnissen und können die entsprechenden Anträge gemeinsam mit dem Festsetzungsantrag stellen.
Sie sparen so Zeit und weitere Wege.

Unterlagen

  • Führungszeugnis

  • Gewerbezentralregisterauszug

  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den vergangenen 3 Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben

  • Negativbescheinigung des Insolvenzgerichts derjenigen Amtsgerichte, in deren Bezirk Sie in den vergangenen 3 Jahren einen Wohnsitz oder eine gewerbliche Niederlassung hatten

  • schriftlicher Antrag des Veranstalters (siehe Formular)

  • vorläufige Teilnehmerliste

  • Teilnehmerbedingungen

  • Lageplan (Maßstab 1:500 oder 1:1000)

  • Nachweis einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung

Findet die Veranstaltung im öffentlichen Raum statt:

  • Sondernutzungserlaubnis

Wichtige Information:
Sofern in Ihrem Onlineantrag kein Inhalt angezeigt wird, bitten wir Sie, die Zurück-Funktion Ihres Browsers zu nutzen und den Antrag anschließend erneut aufzurufen.
Auf diese Weise kann das Onlineformular ordnungsgemäß angezeigt und erfolgreich ausgefüllt werden.

Wir bitten um Ihr Verständnis und arbeiten daran, die aufgetretenen technischen Probleme schnellstmöglich zu beheben.