Die Ausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen
Details
Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Zulassungsbehörde dafür zugelassen wurde.
Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, die die Fahrzeugführerin oder der Fahrzeugführer immer mitführen müssen. Die Zulassungsbescheinigung stellt das wesentliche Legitimationspapier bei Verkehrskontrollen dar. Es handelt sich um ein in der gesamten Europäischen Union (EU) eingeführtes Dokument.
Die Zulassungsbescheinigung Teil I enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug und zur Fahrzeughalterin oder zum Fahrzeughalter. Früher hat der Fahrzeugschein diese Funktion erfüllt. Das Fahrzeug können sowohl natürliche als auch juristische Personen, zum Beispiel Unternehmen, anmelden.
Online-Dienste
Kosten
Land Brandeburg:
11,10 € für eine Ausstellung der ZB I außerhalb des Zulassungsverfahrens.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Unterlagen
Land Brandenburg:
Für eine Ausstellung außerhalb eines Zulassungsverfahrens:
- Personalausweis oder Reisepass. Bei Vertretung Vollmacht.
- Vorlage alte ZB I oder bei Verlust eidesstattliche Versicherung bzw. Diebstahlanzeige.
- Vorlage ZB II.
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Zulassungsvorgänge werden direkt bearbeitet. Allerdings kann es zu Wartezeiten für einen Termin kommen.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Land Brandenburg:
Widerspruch gegen die Entscheidung der Zulassungsbehörde, danach ggfs. Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Weiterführende Informationen
Wichtige Information:
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